Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Vermieter von Einfamilienhäusern sind durch eine Private Haftpflichtversicherung nicht umfassend gegen alle Risiken abgesichert. Schnell können Unfälle im Treppenhaus oder im unzureichend beleuchteten Keller passieren. Auch Fußgänger, die im Winter auf Ihrem glatten Gehweg ausrutschen, stellen ein hohes Risiko dar. Aus diesem Grund sollten Sie auf jeden Fall eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung haben.
Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherten als Haus- bzw. Grundbesitzer (z. B. als Mieter, Pächter oder Eigentümer) ist abgedeckt. Hierbei sind Ansprüche, die aus dem Verstoß gegen die Pflichten des Versicherten entstanden sind, versichert. Die bauliche Instandhaltung, die Beleuchtung, die Reinigung, Schneeräum-Arbeiten auf Bürgersteigen sowie die Bestreuung der Gehwege bei Winterglätte gehören unter anderem zu diesen Pflichten.
Übt der Versicherte auf dem Grundstück einen Beruf bzw. Betrieb aus, ist ein Versicherungsschutz nur durch eine Berufs- bzw. Betriebs-Haftpflichtversicherung gewährleistet.
Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherten als Bauherr von Bauarbeiten bzw. Unternehmer ist mitversichert, allerdings je Bauvorhaben nur bis zu einer veranschlagten Bausumme von 50.000 €. Solche Bauarbeiten können beispielsweise Umbauarbeiten oder Reparaturen sein. Darüber hinaus sind / ist Folgende(s) in der gesetzlichen Haftpflicht mit abgedeckt:
Für Personen- und Sachschäden sowie für Abwasser- und Allmählichkeitsschäden sind übliche Versicherungssummen 3 Mio.. Die Grundlage für den Versicherungsschutz bilden die Allgemeinen und Besonderen Haftpflicht-Bedingungen sowie die Risikobeschreibung für die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.
Allgemeines - Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
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FAQ - zur Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht
FAQ
ist Englisch und bedeutet: „Frequently Asked Question“ – also eine „häufig gestellte
Frage“. Hier finden Sie häufig gestellte Fragen sowie alle Antworten zum Thema FAQ zur Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht
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