In der Regel ist eine Insassenunfallversicherung nicht wirklich notwendig, denn sie bietet nur im Zusammenhang mit einem Unfall des versicherten Fahrzeuges Schutz. Der Abschluss einer normalen Unfallversicherung ist viel besser, denn sie bietet jederzeit in allen Lebensbereichen Schutz. Eine Insassenunfallversicherung bietet einen zusätzlichen Schutz für die Insassen eines Fahrzeuges. Sie ist eine reine Summenversicherung, d. h., dass die Versicherungsgesellschaft die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme leistet – und zwar unabhängig von der Verschuldensfrage. Die Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Unfall in direktem Zusammenhang mit dem Lenken, Benutzen, Behandeln, Be- und Entladen sowie dem Abstellen des Fahrzeugs steht. Unfälle, die beim Ein- bzw. Aussteigen passiert sind, sind ebenfalls mitversichert. Der Versicherungsschutz umfasst alle Personen, die berechtige Fahrzeuginsassen. Unberechtigte Fahrer, wie z. B. ein Dieb, sind nicht mitversichert. Der Tod von Insassen, Invalidität, ein Krankenhaustagegeld sowie ein Tagegeld können versichert werden. Sollte innerhalb eines Jahres nach dem Unfall der Tod eines Insassen oder eine Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit eintreten, leistet der Versicherer ebenfalls die Versicherungssumme in vereinbarter Höhe. Für die Dauer der ärztlichen Behandlung wird ein Tagegeld gezahlt – maximal aber für ein Jahr, wenn eine Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit eines Insassen zurückbleibt. Für jeden Kalendertag an dem sich der Insasse in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet, wird vom Versicherer ein Krankenhaustagegeld gezahlt (längstens für zwei Jahre).
Versicherungsarten der Insassenunfallversicherung:
Es gibt zwei Varianten:
Beim Pauschalsystem wird die Versicherungssumme für das Fahrzeug insgesamt festgelegt. Bei einem Schaden wird diese festgelegte Versicherungssumme durch die Anzahl der berechtigten Insassen zum Schadenszeitpunkt geteilt. Sie erhöht sich um jeweils 50 % wenn sich mehr als ein Insasse im Fahrzeug befunden hat.
Jeder Platz des Fahrzeuges wird beim Platzsystem einzeln mit einer vereinbarten Versicherungssumme versichert. Sie können den Fahrerplatz entweder komplett ausschließen oder auch als Einzigen versichern. Die Versicherungssumme wird bei mehr als einem Insassen nicht erhöht.
Allgemeines - Kfz Versicherung
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