Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist per Gesetz für jeden Autofahrer bzw. -halter zwingend vorgeschrieben. Durch sie kann ein geschädigtes Verkehrsopfer seine berechtigten Ansprüche durchsetzen und der Schädiger ist dann auch finanziell in der Lage, die oft hohen Schadenssummen zu zahlen. Das Risiko für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, das durch den Gebrauch des jeweiligen Fahrzeuges entstehen kann, wird durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt. Wenn Sie keine Haftpflichtversicherung haben, dürfen Sie weder ein Fahrzeug zulassen noch fahren. Wenn Sie beim Straßenverkehrsamt ein Auto zulassen wollen, müssen Sie dort eine Versicherungsbestätigungskarte (Doppelkarte) vorlegen.
Geltungsbereich:
Grundsätzlich ist Europa der Geltungsbereich. Geografische Erweiterungen sind aber gegen einen Prämienaufschlag möglich.
Die grüne Karte:
Die Internationale Versicherungskarte (IVK), auch „Grüne Karte“ genannt, ist der Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung im Ausland. Die gesetzlichen Mindestversicherungssummen, die in dem jeweiligen Land vorgeschrieben sind, sind auf ihr aufgeführt. Momentan belaufen sich die gesetzlichen Mindestdeckungssummen in Deutschland für Personenschäden auf 2,5 Mio. € pro Schadensfall, auf 500.000 € für Sachschäden und 50.000 € für Vermögensschäden.
Antragsannahme:
Der Versicherer ist nicht dazu befugt, einem potentiellen Kunden die Deckung im Rahmen einer Haftpflichtversicherung zu verweigern, denn der Vertragsabschluss ist gesetzlich vorgeschrieben. Die einzigen Ausnahmen sind:
Der Antrag gilt als akzeptiert, wenn der Versicherer nicht innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegt.
Deckungsumfang:
Die Haftpflichtversicherung übernimmt die gesetzliche Schadenersatzpflicht des Versicherungsnehmers, wenn der Schaden durch den Gebrauch und Besitz eines Fahrzeuges entstanden ist. Sie umfasst Vermögens-, Personen- und Sachschäden. Der Versicherungsschutz beinhaltet Folgendes:
Zuerst prüft der Versicherer ob Sie für das Schadenereignis haftbar gemacht werden können und übernimmt dann die Schadensregulierung. Des Weiteren wehrt er auch unberechtigte Ansprüche eines Geschädigten ab. Sie müssen sich selbst nicht um die Regulierung kümmern – wenn sie abgeschlossen ist, informiert Sie der Versicherer über die Aufwendungen für den Schadensfall. Daraufhin haben Sie, laut Tarifbestimmungen für die Kraftfahrzeugversicherung, 6 Monate Zeit, dem Versicherer die Regulierungskosten zurückzuerstatten und dadurch eine Belastung des Schadenfreiheitsrabatts im folgenden Kalenderjahr zu vermeiden.
Allgemeines - Kfz Versicherung
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FAQ - Kfz Versicherung
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