Schadenfreiheitsrabatte sollen möglichst für eine hohe Beitragsgerechtigkeit sorgen. Sie unterscheiden sich allerdings von Versicherer zu Versicherer bzw. Tarifjahren.
Ersteinstufung ins Schadenfreiheitsrabattsystem:
Wenn Sie Ihren Führerschein noch nicht mindestens drei Jahre haben, werden Sie automatisch in der Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft: derzeit 230 %. Der Prozentsatz kann je nach Versicherer bzw. Tarifjahr variieren, die Schadenfreiheitsklasse ist aber immer identisch.
Wenn Sie Ihren Führerschein schon länger als drei Jahre haben, werden Sie automatisch in der Schadenfreiheitsklasse 1 / 2 eingestuft: derzeit 140 %. Allerdings werden hierbei nur Führerscheine aus den EU-Mitgliedstaaten angerechnet. Alle Besitzer einer Fahrererlaubnis, die nicht in einem EU-Staat erworben wurde, werden auch in der Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft. Viele Versicherer bieten jungen Fahrern auch ohne 3-jährigen Besitz eines Führerscheins die Möglichkeit gleich in die Schadenfreiheitsklasse 1 / 2 mit 140 % einsteigen. Dieses Angebot gilt allerdings nur, wenn deren Eltern bei dieser Versicherungsgesellschaft ein Fahrzeug versichert haben, das mit einer Schadenfreiheitsklasse von mindestens 1 / 2 eingestuft ist.
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