Der 30. November ein wichtiger Termin für alle Autofahrer: Bis dahin läuft die reguläre Kündi¬gungs¬frist, um aus Fahrzeug-Versicherungen auszusteigen. Durch einen Wechsel von der teuersten zur günstigsten Versicherung lassen sich beim Familienauto mehr als 400 Euro sparen. Aller¬dings sollte man genau prüfen, ob die mit den günstigsten Angeboten einhergehenden Auflagen auch erfüllt werden können. Um eine individuell günstige Auto- und Motorradversicherung anzusteuern, gibt es die folgen¬den Tipps:
Wechsel der Kfz-Haftpflicht
Die Kfz-Haftpflicht ist für alle Pkw und Mo¬torräder ein Muss – ohne diese Pflichtversicherung darf kein Gefährt auf der Straße bewegt werden. Deshalb müssen Versicherer auch jeden Kun¬den aufnehmen – ein Wechsel ist somit problemlos möglich. Da Schäden bei Autounfällen nicht sel¬ten in die Millionenhöhe gehen, ist eine hohe Dec¬kungssumme – möglichst mit 100 Millionen Euro – ratsam.
Wechsel der Kasko-Versicherung
Voll- oder Teilkasko-Versiche¬rungen können freiwillig abgeschlossen werden, um Schäden am eigenen Fahrzeug, zum Beispiel bei Brand oder Diebstahl, zu versi¬chern. Die Vollkaskoversiche¬rung übernimmt darüber hinaus auch selbstverschuldete Schäden am Fahr¬zeug sowie Schäden, die durch mut- oder böswillige Zerstörungen des Fahr¬zeugs durch Fremde entstehen. Wichtig: Bei den Kasko-Versicherungen kann sich die Assekuranz weigern, Kunden mit hohen Risiken aufzuneh¬men. Wer zum Beispiel einen teuren Porsche fährt, sollte sich vor dem Wechsel erkundi¬gen, ob die zukünftige Gesellschaft auch für dieses Fahrzeug Kaskoschutz gewährt.
Rückstufung im Schadensfall
Beim Tarif-Check ist nicht nur die Bei¬tragshöhe pro Versicherungsjahr wichtig, sondern auch die Frage, wie im Schadensfall rückgestuft wird. So kann nach einer Rückstufung der Beitrag bei einem scheinbar günstigen Anbieter plötzlich deutlich höher liegen als bei der vermeintlich teureren Variante.
Kündigung
Die reguläre Kündigungsfrist bei Fahrzeug-Versiche¬rungen ist der 30. November. Außerdem kann die Versicherung jederzeit gekündigt werden, sobald der Versicherer den Beitrag erhöht – also auch dann, wenn die Gesellschaft die Beitragser¬höhung erst nach dem 30. November mitteilt. Eine Kündigung ist dann innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Bei¬tragser¬höhung möglich. Auch Neuzulassung oder Scha¬densfall machen eine Wechsel möglich.
Allgemeines - Kfz Versicherung
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FAQ - Kfz Versicherung
FAQ
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Frage“. Hier finden Sie häufig gestellte Fragen sowie alle Antworten zum Thema Kfz Versicherung FAQ
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