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Welche beitragsfreien Deckungserweiterungen gibt es?

Folgende beitragsfreie Deckungserweiterungen sind bei einigen Versicherern im Versicherungsschutz mit enthalten:

Mallorca-Deckung:

Schäden, die der Versicherungsnehmer bzw. sein / ihr Partner als Fahrer eines fremden versicherungspflichtigen Pkws, Kraftrads oder Wohnmobils bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht auf einer Auslandsreise verursacht hat, werden auch ersetzt. Aber nur, wenn keine Deckung aus einer für das fremde Fahrzeug abgeschlossene Haftpflichtversicherung besteht.

Für den Versicherungsschutz gelten im normalen Geltungsbereich der Kraftfahrtversicherung (Europa) folgende Deckungssummen:

  • für Personenschäden 2.500.000 €
  • für Sachschäden 500.000 €
  • für Vermögensschäden 50.000 €

Schäden durch Marderbiss:

Schäden an Schläuchen, Kabeln und Leitungen von PKW, Campingfahrzeugen bzw. Krafträdern, die durch einen Marderbiss verursacht wurden, werden durch eine Teilkaskoversicherung abgedeckt. Marderbiss-Folgeschäden sind aber nicht mit versichert.

Schutzbriefleistungen - Unfall-, Pannenhilfe:

Wird das Fahrzeug direkt an der Unfallstelle bzw. am Pannenort wieder fahrbereit gemacht, werden die dabei anfallenden Kosten bis zu 100 € erstattet.

Schutzbriefleistungen - Bergen:

Muss das Fahrzeug nach einem Unfall bzw. einer Panne geborgen werden, werden die entstandenen Kosten hierfür in unbegrenzter Höhe erstattet.

Schutzbriefleistungen - Abschleppen:

Muss das Fahrzeug nach einem Unfall bzw. einer Panne abgeschleppt werden, werden die angefallenen Kosten bis zu 150 € ersetzt.

Schutzbriefleistungen - Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Fällt das Fahrzeug aus, werden die Kosten für eine Weiter- / Rückfahrt bis zur Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse erstattet; bei einer Entfernung von über 1.200 km Bahnkosten 1. Klasse bzw. ein Liegewagen. Taxikosten, die nachgewiesen werden können, werden zusätzlich bis zu 25 € übernommen.

Schutzbriefleistungen - Übernachtung:

Kann Ihr Fahrzeug nicht am gleichen Tag repariert werden, werden die Übernachtungskosten für 3 Nächte bis zu 50 € / Nacht / Person übernommen. Die Kosten für eine Übernachtung werden in Kombination mit einer Weiter- / Rückfahrt ersetzt.

Schutzbriefleistungen - Mietfahrzeug:

Bei einem Fahrzeugausfall erfolgt die Kostenübernahme für ein Mietfahrzeug bis zu 7 Tagen mit bis zu 25 € / Tag. Wenn der Schaden innerhalb von 50 km vom Wohnsitz eintritt, erfolgt keine Leistung.

Schutzbriefleistungen - Ersatzteilversand:

Werden nach einem Unfall bzw. einer Panne im Ausland Ersatzteile benötigt, werden die dadurch anfallenden Versandkosten erstattet.

Schutzbriefleistungen - Fahrzeugtransport:

Ist eine Reparatur im Ausland nicht innerhalb von 3 Tagen möglich, übernimmt der Versicherer die Kosten für den Fahrzeugrücktransport.

Schutzbriefleistungen - Zoll / Verschrottung:

Wenn es im Ausland zu einem Totalschaden kommt, werden die Verfahrensgebühren (ohne Zollbetrag und sonstige Steuern) bzw. die Kosten der Verschrottung übernommen - aber nur wenn man so die Verzollungskosten vermeiden kann.

Schutzbriefleistungen - Unterstellung:

Muss das Fahrzeug nach einem Unfall bzw. einer Panne untergestellt werden, werden die entstandenen Kosten bis zu 14 Tage erstattet.

Schutzbriefleistungen - Ersatz von Zahlungsmitteln:

Entsteht im Ausland durch den Verlust von Zahlungsmitteln eine Notsituation, wird eine Verbindung zur Hausbank hergestellt. Ist das innerhalb von 24 Stunden nicht möglich ist, wird Ihnen meist ein Darlehen bis zu 1.500 € angeboten.

Schutzbriefleistungen - Verlust von Reisedokumenten:

Beim Verlust von Reisedokumenten im Ausland wird die Beschaffung von Ersatzdokumenten organisiert.

Schutzbriefleistungen - Ärztliche Betreuung:

Bei einer Erkrankung im Ausland wird Ihnen eine ärztliche Betreuung und eine Verbindung zum Hausarzt vermittelt.

Schutzbriefleistungen - Arzneimittelversand:

Die Versendung von Arzneimitteln ins Ausland und die anfallenden Kosten werden übernommen.

Schutzbriefleistungen - Krankenrücktransport:

Sie bekommen die Kosten für den Rücktransport erstattet, wenn ein Rücktransport medizinisch notwendig und ärztlich verordnet wurde. Ihnen werden Übernachtungskosten bis zu 50 € / Nacht / Person ersetzt.

Schutzbriefleistungen - Krankenbesuch:

Wird der Versicherte auf einer Reise krank und liegt länger als zwei Wochen im Krankenhaus, werden die Kosten, die beim Krankenbesuch entstehen, bis zu 500 € übernommen.

Schutzbriefleistungen - Rückholung von Kindern:

Wenn weder der Versicherte noch ein Angehöriger für die Abholung und Rückfahrt mitreisender Kinder unter 16 Jahren sorgen kann, wird Ihnen eine Begleitperson gestellt. Bahnkosten der 2. Klasse und Taxifahrten bis zu 25 € werden erstattet.

Schutzbriefleistungen - Fahrzeugabholung:

Fällt der Fahrer auf einer Reise aus, wird die Fahrzeugabholung organisiert und die entstandenen Kosten werden erstattet.

Schutzbriefleistungen - Reiserückrufservice:

In Notfällen wird ein Reiserückruf über Hörfunk organisiert.

Schutzbriefleistungen - Hilfeleistung in besonderen Fällen:

Gerät der oder die Versicherte in eine besondere Notlage, werden die anfallenden Kosten bis zu 250 € ersetzt.

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