Wenn Sie zum ersten Mal einen Zweitwagen zulassen möchten, gibt es folgende Möglichkeiten: Die „Partnerregelung“ erscheint auf den ersten Blick am günstigen, denn der Zweitwagen bekommt hier im besten Fall den Rabatt des Erstwagens angerechnet. Allerdings werden die sonst üblichen Nachlässe (z. B. für Garage und Fahrleistung) nicht gewährt. Diese Einstufung kann oft teurer als eine normale Zweitwagen-Einstufung werden. Der Erstwagen muss darüber hinaus auch bei dieser Versicherungsgesellschaft versichert werden. Als berechtigter Fahrer gilt nur der Ehepartner des Versicherungsnehmers, aber nicht die volljährigen Kinder.
Die normale Zweitwagen-Einstufung gibt es schon mit SF 1 / 2 (Haftpflicht 115 %, Vollkasko 115 %) - die besondere Zweitwagen-Einstufung mit SF 3 (Haftpflicht 70 %, Vollkasko 75 %).
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FAQ - Kfz Versicherung
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