Wer kann sich privat krankenversichern?
Grundsätzlich kann sich jeder selbstständig oder freiberuflich Tätige ohne Einkommensgrenze privat krankenversichern. Für Arbeitnehmer gilt eine festgesetzte Versicherungspflichtgrenze, die die Grenze zwischen Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung für Arbeitnehmer und Angestellte bildet. Die Wahl zwischen der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung und der Privatversicherung ist für Arbeitnehmer oder Angestellter, die über diese Grenze hinaus verdienen, möglich.
Höhe der Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung 2005:
- Jährliche Versicherungspflichtgrenze: 46.800,00 € bzw.
- Monatliche Versicherungspflichtgrenze bei 12 Gehältern 3.900,00 €, bei 13 Gehältern 3.600,00 €, bei 13,5 Gehältern 3.466,67 €.
Für das Jahr 2005 existiert davon abweichend eine besondere Versicherungspflichtgrenze für Angestellte und Arbeitnehmer, die schon am 31.12.2002 privaten Versicherungsschutz hatten. Hier beträgt die Höhe der Versicherungspflichtgrenze 42.300 € Brutto-Einkommen.
Selbständige und Freiberufler - ohne Einkommensgrenze sind grundsätzlich freiwillig versichert.
Welche Unterschiede gibt es in der ärztlichen Versorgung?
Gesetzliche Krankenversicherung
Eine Behandlung ist nur durch Vertragsärzte und Vertragszahnärzte möglich. Sie erhalten die Dienste und Leistungen Ihrer Krankenkasse als Sachleistung. Aus diesem Grund müssen Sie Ihrem Arzt bzw. Zahnarzt immer zum Quartalsbeginn die Versichertenkarte vorlegen sowie einmal im Quartal eine Praxisgebühr in Höhe von 10 € zahlen.
Private Krankenversicherung
Sie haben die freie Wahl des Arztes oder Zahnarztes, der Sie ambulant behandeln soll. Der Chefarzt im Krankenhaus steht Ihnen auch zur Verfügung. Sie können einen Facharzt ohne Überweisung jederzeit aufsuchen und müssen auch keine Praxisgebühr zahlen. Nach der Behandlung stellt Ihnen Ihr Arzt bzw. Zahnarzt eine Rechnung aus, die an den Sätzen der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte bemessen ist. Sie müssen dann in der Regel diese Rechnung erst einmal selbst bezahlen und dann einen Antrag (mit den Originalbelegen) an den Versicherer zur Geldrückerstattung weiterleiten. Im Allgemeinen dauert es ca. zwei Wochen (abhängig von Ihrem Versicherer) bis der Geldbetrag auf Ihrem Konto gutgeschrieben wird.
Arznei-, Heil- und Hilfsmittel - Welche Unterschiede gibt es zwischen Privater und Gesetzlicher Krankenversicherung?
Gesetzliche Krankenversicherung
Sie erhalten auf Kassenrezept die von Ihrem Arzt verordneten Medikamente, für die Sie dann in der Apotheke Sie Zuzahlungen leisten müssen. Als Sozial- bzw. Härtefall sind Sie von diesen Zuzahlungen allerdings befreit. Die Höhe dieser Zuzahlung richtet sich nach der Packungsgröße: 4,50 € für kleine, 5,50 € für mittlere und 6,50 € für große Packungen. Auf alle medizinisch ärztlich verordneten Heilmittel, wie z.B. Krankengymnastik und Massagen, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch. Allerdings müssen Sie dafür eine Selbstbeteiligung in Höhe von 15 % leisten; für Bandagen, Einlagen und Hilfsmittel zur Kompressionstherapie 20 %. Als Versicherungsnehmer haben Sie Anspruch auf die medizinisch erforderlichen, ärztlich verordneten Hilfsmittel (z. B. Seh- und Hörmittel, Körperersatzstücke) sowie notwendige Änderungen, Instandsetzungen und Ersatzbeschaffungen. Sie erhalten von Ihrer Krankenkasse keinen Zuschuss für ein Brillengestell, für Kontaktlinsen nur in medizinisch zwingend erforderlichen Ausnahmefällen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt ansonsten nur Kosten, die Sie für eine entsprechende Brille zahlen müsste. Bei vielen Hilfsmitteln bestehen Festbeträge. Liegt der tatsächlich zu zahlende Preis über dem Festbetrag der Krankenkasse, müssen Sie die Differenz selber zahlen. Die Gesamtsumme an Zuzahlungen für Arznei, Heilmittel und Fahrtkosten ist auf höchstens 2 % des Bruttoeinkommens begrenzt. Freibeträge werden für Familienmitglieder angerechnet. Chronisch Kranke müssen höchstens 1 % ihres Einkommens an Zuzahlungen leisten.
Private Krankenversicherung
Die Private Krankenversicherung erstattet Ihnen die Kosten für die von Ihrem Arzt verordneten Arznei- und Heilmittel – allerdings nur, wenn es sich dabei um von der Schulmedizin überwiegend anerkannte Mittel bzw. um Mittel der „Alternativmedizin“ handelt, die sich in der Praxis als genauso erfolgsversprechend bewährt haben. Heil- und Hilfsmittel gehören mit zum Versicherungsschutz; die Art und der Umfang werden im Tarif näher bestimmt. Die gezahlten Preise werden in der Regel erstattet. Der entsprechende Tarife enthält genaue Regelungen darüber, bis zu welchen Höchstpreisen, z. B. die Kosten für Brillengestelle, übernommen werden.
Auslandsreise - Welche Unterschiede gibt es zwischen Privater und Gesetzlicher Krankenversicherung?
Gesetzliche Krankenversicherung
Nur in den Ländern der Europäischen Union und in Ländern, mit denen die BRD ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, besteht ein Versicherungsschutz. Trotzdem kann es passieren, dass Sie Zuzahlungen (z. B. bei Arzneimitteln oder Arzthonoraren) leisten müssen. Kosten eines medizinisch notwendigen Rücktransports werden nicht übernommen. Rechnungen von Ärzten bzw. Krankenhäusern aus Staaten, mit denen keine Abmachungen getroffen wurden, werden von den Krankenkassen nicht erstattet. Deshalb ist der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung notwendig.
Private Krankenversicherung
Die private Vollversicherung gilt ganzjährig in ganz Europa, einschließlich der osteuropäischen Staaten - bis zu einem Monat auch außerhalb Europas (bei manchen Versicherungsgesellschaften auch länger). Gegen einen Beitragszuschlag ist eine Verlängerung Ihres Versicherungsschutzes möglich.
Fahrtkosten - Welche Unterschiede gibt es zwischen Privater und Gesetzlicher Krankenversicherung?
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Krankenkasse übernimmt die anfallenden Kosten für Fahrten im Krankenwagen, sofern sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse notwendig werden. Entsprechende Fahrtkosten werden bei ambulanten Behandlungen nur bei Härtefallregelungen berücksichtigt. Bei Leistungen, die stationär erbracht werden, bei Rettungsfahrten zum Krankenhaus (auch ohne stationäre Behandlung), bei Fahrten zu einer ambulanten Behandlung und bei Fahrten zu einer vor- und nachstationären Behandlung (wenn dadurch eine an sich gebotene stationäre oder teilstationäre Krankenhausbehandlung verkürzt oder vermieden wird) übernimmt die Krankenkasse beispielsweise Fahrtkosten in Höhe des 12,50 € je Fahrt übersteigenden Betrags. Bei mehrmals erforderlichen Behandlungsterminen ist die Eigenbeteiligung innerhalb eines Leistungsfalles auf die erste und letzte Phase beschränkt.
Private Krankenversicherung
Ihre Private Versicherungsgesellschaft trägt, im tariflich vereinbarten Umfang, die Kosten bei Fahrten im Krankenwagen und im Notfallrettungsdienst.
Früherkennung - Welche Unterschiede gibt es zwischen Privater und Gesetzlicher Krankenversicherung?
Gesetzliche Krankenversicherung
Kinder haben bis zum vollendeten 6. Lebensjahr Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen. Ab dem 35. Lebensjahr haben Sie jedes zweite Jahr Anspruch auf eine ärztlich-gesundheitliche Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten: insbesondere Herz, Kreislauf, Zuckerkrankheit und Nierenerkrankungen. Frauen haben von Beginn des 20., Männer von Beginn des 45. Lebensjahres an jedes Jahr einen Anspruch auf eine Krebsfrüherkennungsuntersuchung.
Private Krankenversicherung
Im Rahmen der Früherkennung von Krankheiten können Sie sich einer Vorsorgeuntersuchung unterziehen, wie sie von den gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt wird. Das gleiche gilt auch für Früherkennungsuntersuchungen für Kinder. Außerdem sehen viele Tarife gezielte Vorsorgeuntersuchungen vor - ohne konkrete Diagnosen und Altersbeschränkungen.
Kieferorthopädie - Welche Unterschiede gibt es zwischen Privater und Gesetzlicher Krankenversicherung?
Gesetzliche Krankenversicherung
Die kieferorthopädische Behandlung von Versicherungsnehmern (wenn sie das 18. Lebensjahr zu Beginn der Behandlung vollendet haben) gehört seit 1993 nicht mehr zur vertragszahnärztlichen Behandlung. Die Kosten die bei Erwachsenen bei der kieferorthopädischen Behandlung anfallen, werden von den Kassen nur noch erstattet, wenn der Kiefer schwere Anomalien aufweist, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlungsmaßnahme erfordern. Bei der kieferorthopädischen Behandlung erstattet die Krankenkasse 80 % der Kosten (bei gleicher Behandlung von zwei und mehr Kindern 90 %), den Restbetrag erst nach Behandlungsabschluss.
Private Krankenversicherung
Sie erhalten bei kieferorthopädischen Behandlungen von Ihrer Privaten Krankenversicherungungsgesellschaft, je nach Tarif, Leistungen in Prozenten (z. B. 75 oder 80 %) vom Rechnungsbetrag und / oder begrenzt auf Festbeträge, gestaffelt nach Versicherungsjahren.
Krankenhaus - Welche Unterschiede gibt es zwischen Privater und Gesetzlicher Krankenversicherung?
Gesetzliche Krankenversicherung
Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf stationäre Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus, wenn die Aufnahme (nach Prüfung durch das Krankenhaus) erforderlich ist, weil das Behandlungsziel z. B. nicht durch ambulante ärztliche Behandlungen einschließlich häuslicher Krankenpflege erreicht werden kann. Zur Krankenhausbehandlung sind Hochschulkliniken, Krankenhäuser, die in den Krankenhausbedarfsplan eines Landes aufgenommen sind und Krankenhäuser, die einen Versorgungsvertrag mit den Landesverbänden der Krankenkassen abgeschlossen haben zugelassen. Die Krankenkasse kann dem Patienten Mehrkosten, die anfallen, ganz oder teilweise auferlegen, wenn der Patient ohne zwingenden Grund ein anderes als das in der ärztlichen Einweisung genannte Krankenhaus wählt. Nicht in Anspruch genommen werden können Privatkrankenhäuser. Sie müssen, wenn Sie älter als 18 Jahre alt sind, für den Klinikaufenthalt (für längstens 14 Tage) 8,50 € bzw. 7,00 € (jeweils pro Tag) einmal im Jahr an das Krankenhaus zahlen. Im Allgemeinen werden Sie bei stationärer Behandlung im Mehrbettzimmer des Krankenhauses untergebracht und Ihre medizinische Versorgung erfolgt durch die diensthabenden Ärzte. In der Regel ist ein Anspruch auf Behandlung durch leitende Krankenhausärzte (Chefärzte) nicht gewährleistet.
Private Krankenversicherung
Sie können sich frei entscheiden, in welches Krankenhaus Sie im Notfall gehen möchten. Sie können auch reine Privatkrankenhäuser in Anspruch nehmen. Wenn Sie Ihre Entscheidung getroffen haben, müssen Sie bei Aufnahme in die Klinik einen Behandlungsvertrag abschließen. Neben den allgemeinen Leistungen im Krankenhaus (Unterbringung in Mehrbettzimmern und Behandlung durch die diensthabende Ärzte) bietet Ihnen das Krankenhaus auch Wahlleistungen (die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und die privatärztliche Behandlung durch die leitenden Krankenhausärzte) an. Bei der Aufnahme ins Krankenhaus muss die Inanspruchnahme von Wahlleistungen vereinbart werden. Das Krankenhaus verlangt für die besondere Unterbringung einen Zuschlag. Sie müssen auch für die privatärztliche Behandlung einen extra Vertrag abschließen. Die Vereinbarung über privatärztliche Leistungen erstreckt sich auf alle an Ihrer Behandlung beteiligten Chefärzte, einschließlich der von diesen Ärzten veranlassten Leistungen von Ärzten und ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses.
Kuren - Welche Unterschiede gibt es zwischen Privater und Gesetzlicher Krankenversicherung?
Gesetzliche Krankenversicherung
Es ist möglich, dass eine ambulante oder stationäre Vorsorgekur durch die Krankenkasse bewilligt wird. Die Kasse übernimmt bei ambulanten Kuren (dauern meist bis zu drei Wochen) einen Zuschuss für Unterbringung und Verpflegung von bis zu 7,50 € / Tag. Wenn die ambulante Kur nicht ausreicht, kann die Krankenkasse die Vorsorgemaßnahme in einer stationären Einrichtung erbringen. Die Krankenkasse trägt hier die Kosten für Versicherungsnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben: 12,50 € bzw. 10,00 € / Tag (neue Bundesländer). In der Regel gewähren die Kassen Kuren nur alle vier Jahre. Auf jeden Fall wird die Notwendigkeit einer Kur durch den Medizinischen Dienst der Kassen geprüft.
Private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung bietet Ihnen Kurkostentarife. Oftmals setzen Sie eine Krankheitskosten- oder Krankenhauszusatzversicherung bei der gleichen Versicherungsgesellschaft voraus. Die Tarife sind entweder auf die Zahlung eines pauschalen Tagegeldes oder auf den Ersatz der nachgewiesenen medizinischen Kosten ausgerichtet. Die Entscheidung, ob Sie eine Kur antreten können oder nicht, liegt bei Ihnen und Ihrem Arzt.
Verdienstausfall - Welche Unterschiede gibt es zwischen Privater und Gesetzlicher Krankenversicherung?
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Krankenkasse zahlt Ihnen nach dem Ende der Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung Krankengeld. Unterliegt das Krankengeld der Beitragsberechnung, beträgt es 70 % des regelmäßigen Arbeitsentgelts. Allerdings darf es 90 % des entsprechenden Nettoentgelts nicht übersteigen. Man berechnet das Krankengeld für Kalendertage – hierbei sollten Sie beachten, dass das Krankengeld wegen dergleichen Krankheit innerhalb von drei Jahren nur für maximal 78 Wochen gezahlt wird. Die Versicherungsnehmer haben außerdem Anspruch auf Krankengeld, wenn sie wegen der Betreuung eines kranken Kindes nicht arbeiten gehen können und keine andere zu Hause lebende Person sich um das Kind kümmern kann. Bei Rentenversicherungspflicht wird das Krankengeld um einen Versichertenanteil am Rentenversicherungsbeitrag von 9,7 % und bei Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit um weitere 3,25 % reduziert.
Private Krankenversicherung
Durch eine private Krankentagegeldversicherung können Sie den Einkommensausfall bei Krankheit absichern. Nach dem Ende der Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung können Sie den Leistungsbeginn vereinbaren oder als Selbständiger nach einigen Karenztagen, z. B. ab dem 4. oder 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Sie bestimmen selbst die Höhe des Tagegeldes. Das volle Nettogehalt kann bis zu einer unbegrenzten Leistungsdauer abgesichert werden. Wird Ihre Versicherungspflicht in der Rentenversicherung durch eine Arbeitsunfähigkeit unterbrochen, können Sie an die Rentenversicherung per Antrag Beiträge aus Ihrem vereinbarten Tagegeld zahlen. Bei der Festlegung der Höhe des Tagegeldes brauchen Sie keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu berücksichtigen. Ohne dass Sie als Versicherter etwas unternehmen müssen, werden die Beiträge von den privaten Krankenversicherern an die Bundesanstalt für Arbeit überwiesen.
Zahnärztliche Behandlung - Welche Unterschiede gibt es zwischen Privater und Gesetzlicher Krankenversicherung?
Gesetzliche Krankenversicherung
Ihre zahnärztliche Behandlung erfolgt als Sachleistung und umfasst die erforderlichen Maßnahmen des Vertragszahnarztes, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten ausreichend und zweckmäßig sind. Die Wahl eines Kassenzahnarztes bleibt Ihnen überlassen. In der Regel stehen Ihnen als Füllmaterialien nur Amalgam oder Kunststoff zur Verfügung.
Private Krankenversicherung
Die Kosten für zahnärztliche Behandlungen werden Ihnen im tariflichen Umfang erstattet. Dazu gehören auch aufwendige Füllmaterialien wie Gold und Keramik.
Zahnersatz - Welche Unterschiede gibt es zwischen Privater und Gesetzlicher Krankenversicherung?
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Krankenkasse erstattet Ihnen beim Zahnersatz nur einen Teil der Kosten der zahnärztlichen Behandlung und des Materials: 45 % der Gesamtkosten mit einem zusätzlichen Bonus Bonus von 10 bis 15 % bei vorheriger regelmäßiger Zahnpflege. Der Umfang des Zahnersatzes ist eng begrenzt. Aufwendige Zahnersatzleistungen (z. B. große Brücken ab 4 Zähnen pro Kieferseite) werden nicht erstattet.
Private Krankenversicherung
Je nach abgeschlossenem Tarif erfolgen die Leistungen für Zahnersatz in Prozenten (z. B. 80 oder 50 %) des Rechnungsbetrages und / oder begrenzt auf Höchstbeträge, gestaffelt nach Versicherungsjahren. Genaue Regelungen zum Umfang des Zahnersatzes sind in den Tarifen enthalten. Im Allgemeinen sind aufwendige Zahnersatzleistungen im Leistungsspektrum mit enthalten (z.B. große Brücken, implantologische Versorgung).
Für wen lohnt sich der Wechsel zur Privaten Krankenversicherung?
Sie können sich jederzeit für eine private Krankenversicherung entscheiden, wenn Sie freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Zu den freiwilligen Mitgliedern in der Krankenkasse gehören Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (2004: 3.862,50 € /mtl. bzw. 46.350 € / Jahr brutto) sowie Selbständige und Beamte unabhängig von der Höhe ihres Einkommens.
Angestellte und Arbeiter, deren Arbeitsentgelt unter der Versicherungsgrenze liegt, sind dahingegen Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings können Sie ihren Krankenversicherungsschutz durch eine private Zusatzversicherung verbessern.
Wer durch das jährliche Ansteigen der Versicherungspflichtgrenze als privatversicherter Arbeiter oder Angestellter versicherungspflichtig wird, kann sich innerhalb von drei Monaten durch die gesetzliche Kasse von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Beamte erhalten von ihrem Arbeitgeber eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Diese Beihilfe deckt für den Berechtigten, nach den Beihilfevorschriften des Bundes und der meisten Länder, 50 % (bzw. 70 % im Ruhestand) der Aufwendungen, für den Ehegatten 70 % und für Kinder 80 %.
Der private Krankenversicherer bietet Quotentarife an, die auf die Beihilfe zu günstigen Beiträgen abgestimmt sind. Wer im Arbeitsleben privat versichert war, bleibt es als Rentner auch. Seit dem 1.01.1994 gilt, dass nur derjenige Rentner in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert ist, der während 90 % der zweiten Hälfte seines Berufslebens gesetzlich pflichtversichert war. Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Kassen, die bereits im Ruhestand sind, können dort auch freiwillig versichert bleiben. Von der Versicherungspflicht in den gesetzlichen Krankenkassen können sich Studenten und Ärzte im Praktikum befreien lassen. Studenten können entweder noch zusammen mit ihren Eltern versichert sein, einen eigenen Versicherungsvertrag haben oder noch beantragen. Sondertarife können ebenfalls noch gewählt werden.
Wer eine Private Krankenversicherung beantragen möchte, kann den versicherten Leistungsumfang selbst wählen. Jede Form der Absicherung ist möglich: vom Grundschutz bis zum Spitzenschutz.
Jeder, der gesetzlich versichert ist, kann seinen Versicherungsschutz durch private Zusatzversicherungen aufbessern. Dadurch kann auch ein gesetzlich Versicherter im Krankenhaus den Status eines Privatpatienten erreichen.
Wie können Sie wieder zurück in die Gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Wenn Sie lebenslang über der so genannten BBG (die jedes Jahr steigt) bleiben, können Sie überhaupt nicht wieder zurück in die Gesetzliche Krankenkasse wechseln. Fallen Sie mit Ihrem Jahresbruttogehalt einmal unter die BBG, werden Sie vom Arbeitgeber automatisch wieder pflichtversichert angemeldet. Die Private Krankenversicherung muss dann umgehend aufgehoben werden, es sei denn, Sie legen Widerspruch ein und lassen sich endgültig von der Versicherungspflicht befreien. Allerdings gibt es dann auf legalem Weg kein Zurück mehr.
Wenn Sie arbeitslos werden sollten, werden sie automatisch versicherungspflichtig. Allerdings können Sie sich die Rechte in der privaten Krankenversicherung durch Zahlung eines so genannten Anwartschaftsbeitrages einfrieren lassen, aber nur wenn Sie mindestens 5 Jahre privat versichert waren.
Kann man bei einem Arbeitgeberwechsel gleich in eine andere gesetzliche Krankenkasse wechseln ohne die Kündigungsfristen einzuhalten?
Ein Arbeitgeber- bzw. Beschäftigungswechsel berechtigt nicht mehr zum Wechsel der Krankenkasse. Sie müssen trotzdem die normalen Kündigungsfristen einhalten.
Können gesetzliche Krankenkassen Risikozuschläge berechnen?
Die gesetzlichen Krankenkassen können Ihnen keine Risikozuschläge berechnen - egal ob Sie gesund oder krank sind oder welche Leistungen Sie beziehen.
Gibt es Wartezeiten bei der gesetzlichen Krankenkasse?
Bei den gesetzlichen Krankenkassen gibt es keine Wartezeiten - egal ob Sie gesund oder krank sind oder welche Leistungen Sie beziehen.
Können gesetzliche Krankenkassen die Mitgliedschaft kündigen?
Grundsätzlich haben gesetzliche Krankenkassen keinerlei rechtliche Grundlage Ihre Mitgliedschaft zu kündigen. Allerdings müssen freiwillige Mitglieder darauf achten, dass sie ihre Beiträge immer pünktlich bezahlen. Ansonsten kann ihnen die Mitgliedschaft gekündigt werden. Jedoch informiert Sie die Krankenkasse vorher über die Rechtsfolgen, wenn Sie Ihre Beiträge nicht (pünktlich) bezahlen.
Allgemeines - Krankenversicherung
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