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Allgemeines zur Privaten Haftpflichtversicherung

§ 823 des BGB: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“.

Das Gesetz verpflichtet Sie also unbegrenzten Ersatz aller Personen- und Sachschäden, die anderen zugefügt wurden. Sie haften im Schadensfall in unbegrenzter Höhe mit Ihrem gesamten Vermögen – wenn es sein muss ein Leben lang! Zur Risikoabsicherung sollten Sie auf jeden Fall eine Private Haftpflichtversicherung beantragen, damit Sie nicht vor dem finanziellen Ruin stehen.

Die Allgemeine Private Haftpflichtversicherung ist wohl die wichtigste Haftpflichtversicherung, denn sie deckt Schadensfälle des täglichen Lebens ab.

Der Privat-Haftpflichtversicherer hat im Allgemeinen drei Pflichten: Zuerst prüft er die Schadenersatzpflicht des Versicherungsnehmers, danach leistet er (sofern der Anspruch berechtigt ist) Schadenersatz und zuletzt wehrt die Versicherungsgesellschaft unberechtigte Ansprüche ab. Sind die Forderungen unberechtigt bzw. überhöht, ist der Versicherer dazu verpflichtet, im Notfall im Interesse des Kunden / im eigenen Interesse zu prozessieren. Die Haftpflichtversicherung übernimmt in diesem Fall das Prozess-Risiko und wirkt somit wie eine kleine Rechtsschutzversicherung.

Obwohl die Versicherungssummen der Privaten Haftpflichtversicherungen festgelegt sind, gibt es trotzdem eine Vielzahl von Anbietern, die einen zu niedrigen Versicherungsschutz gewährleisten. Der Deckungsschutz sollte pro Schaden mindestens 3 Mio. Euro betragen.

In der Privaten Haftpflichtversicherung sind grundsätzlich der Versicherte selbst, der Ehe- bzw. Lebenspartner des Versicherten, die Kinder des Versicherten bzw. des Partners sowie die Haushaltshilfe mit versichert. Wenn Sie mit Ihrem Partner zusammenleben, ist dieser automatisch mitversichert, wenn er der Versicherungsgesellschaft vorher namentlich genannt wurde. Verfügt Ihr Partner schon über eine eigene Versicherung, kann er / sie die Aufhebung des zuletzt abgeschlossenen Vertrages einfordern.

Die Mitversicherung erlischt sobald die Kinder volljährig sind und sich nicht mehr in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden. Sie verfügen ebenfalls über keinen Versicherungsschutz mehr, wenn die Berufsausbildung bzw. das Studium nicht schnellstmöglich nach der Schulausbildung begonnen wurde.

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Allgemeines, FAQ und Test

  • Allgemeines - Private Haftpflichtversicherung
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  • FAQ - Privaten Haftpflichtversicherung
    FAQ ist Englisch und bedeutet: „Frequently Asked Question“ – also eine  „häufig gestellte Frage“. Hier finden Sie häufig gestellte Fragen sowie alle Antworten zum Thema Privaten Haftpflichtversicherung FAQ

  • Test
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