Als Ergebnis der Beratungen zur Gesundheitsreform wurde eine Beschränkung der Wechselmöglichkeit in die private Krankenversicherung (PKV) für freiwillig gesetzlich versicherte Angestellte festgelegt, welche bereits mehrmals verschoben wurde. Neusten Berichten zufolge stehe nun der 2. Februar 2007 als neuer Stichtag fest. Angestellte mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 47.700 Euro im Jahr können bis zur Verabschiedung der Gesundheitsreform durch den Bundestag am 2. Februar noch einen Wechsel in die PKV vollziehen. Danach tritt die sogenannte Drei-Jahres-Regelung in Kraft. Eine Kündigung bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) muss demnach bis zum 1. Februar 2007 vorliegen, um einen wirksamen Wechsel vollziehen zu können.
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