Für alle Versicherten, gilt zum 1.April dieses Jahres die Versicherungspflicht. Mit einer Strafe rechnen muss, wer dieser Pflicht nicht nachkommt. In diesem Fall müssen die Beiträge ab dem 1. April 2007 nachgezahlt werden. Des Weiteren können Säumniszuschläge anfallen.
Etwa 200.000 Menschen sind in der Vergangenheit durchs Netz geschlüpft. Davon betroffen waren vor allem Erwerbslose, die kein Arbeitslosengeld II beziehen, sowie geschiedene Ehepartner, die es versäumten, sich freiwillig weiter zu versichern. Jetzt müssen sich die Nichtversicherten ohne anderweitigen Schutz im Krankheitsfall selbst um eine Krankenversicherung kümmern.
So gibt es ab dem 1. Juli 2007 ein Rückkehrrecht in die private Krankenversicherung. Davon profitieren zum Beispiel Selbstständige, die nie versichert waren. Alle die nicht in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen werden, haben die Möglichkeit in die Privaten zu gehen. Zunächst erfolgt die Versicherung im Standardtarif.
Dieser bietet ungefähr die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Er stellt die Versorgung sicher, darf nicht abgelehnt werden und schließt eine Risikoprüfung aus und das zu erheblich verbesserten Bedingungen an. Außerdem darf er nicht mehr kosten als die derzeit teuerste gesetzliche Krankenversicherung (etwa 500 Euro). Wird jemand durch Zahlung der Versicherungsbeiträge hilfsbedürftig, müssen die Versicherer ihrem Kunden die gleichen Leistungen für die Hälfte anbieten.
Ab dem 1. Januar 2009 bietet die PKV den Basistarif. Dieser tritt neben die schon bestehenden Tarife. Auch gibt es ab 2009 eine kleine Verbesserung für wechselwillige. Diese können dann in den Basistarif einer anderen Gesellschaft wechseln und sogar einen teil Ihrer Alterungsrückstellungen mitnehmen.
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