Im Namen des Volkes… dank erhöhter und stetig wachsender Prozessbereitschaft der Deutschen enden immer mehr Streit- und Problemfälle der Bundesbürger vor Gericht.
So kann aus einem einfachen Streit schnell ein kostspieliger und langwieriger Rechtsstreit entstehen.
Gut wenn man dann ein Ass im Ärmel hat und dank einer abgeschlossenen Rechtsschutzversicherung im Ernstfall mit breiter Brust dem Kadi entgegentreten kann.
Doch Vorsicht: Zwar kann ein entstandener Rechtsstreit ohne die Hilfe eines Anwalts und den finanziellen Rückhalt einer Rechtsschutzpolice schnell zu einem Abenteuer mit hohem Risiko werden.
Was viele aber nicht wissen: Als Gewerkschaftsmitglieder oder Mitglieder eines örtlichen Mietvereins verfügen Millionen deutscher Bundesbürger bereits automatisch über eine spezielle Absicherung.
Für alle anderen Lebensbereiche jedoch, kann eine Rechtsschutzversicherung durchaus von Nutzem sein. Jedoch unbedingt beachten: Eine Rechtsschutzpolice übernimmt zwar die Kosten für Rechtsanwalt, Gutachter und Gerichtskosten, sowie zahlreiche weitere anfallende Kosten, die schnell auf einen bis zu fünfstelligen Eurobetrag anwachsen können, doch eine Kostenzusage des Versicherers allein verspricht noch keinen positiven Ausgang des Rechtsstreits.
Zu den am häufigsten abgeschlossenen Varianten der Rechtsschutzversicherung zählen die Policen, die allein auf Verkehrsteilnehmer abgestimmt sind und jene, die sowohl den Verkehrs- als auch den privaten Bereich abdecken.
Erstere, so Experten, ist vor allem für Autofahrer zu empfehlen, die sich mit ihrem Fahrzeug ohne Vollkasko-Versicherung oder Auto-Schutzbrief oft im Ausland aufhalten, da sich dort Unfälle auf Grund von unterschiedlichen und sehr oft auch komplizierteren Rechtslagen im Vergleich zu Deutschland, meist noch problematischer gestalten.
Doch auch bei Unfällen innerhalb Deutschlands ist die Schuldfrage oft unklar und meist werden nicht alle Kosten durch die vorhandene Kfz-Haftpflicht abgedeckt. Gut, wenn in diesem Fall eine abgeschlossene Verkehrsrechtsschutzversicherung einspringen kann, die bis zur vereinbarten Deckungssumme anfallende Kosten übernimmt.
Doch Vorsicht, denn zwar gelten mittlerweile die neuen Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen ARB 94, doch einige Rechtsschutzverträge laufen noch immer auf der Basis der alten ARB 75.
Der große Unterschied: Während bei den alten Bedingungen noch der Anwalt des Versicherungsnehmers die Erfolgsaussichten beurteilen konnte und bei einem positiven Ergebnis der Rechtsschutzversicherer eine Deckungszusage geben musste, beurteilt und entscheidet nun ein Gutachter über die Aussichten. Experten raten deshalb nicht leichtfertig alten Policen gegen neue Versicherungen einzutauschen.
Viele Rechtsbereiche des täglichen Lebens können mit der zweiten Variante, der Privatrechtsschutzversicherung abgesichert werden. Dazu gehören unter anderem Schadenersatzansprüche Dritter, Straf- und Bußgeldverfahren, arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen sowie Rechtsstreitigkeiten bei Kauf- und Reparaturverträgen.
Im Gegensatz zum Verkehrsrechtsschutz gilt der Privatrechtsschutz dabei nicht nur für den Policeninhaber, sondern gleichzeitig auch für den Ehepartner sowie für unverheiratete Kinder, die sich noch in der Ausbildung befinden und nicht älter als 25 Jahre sind.
Wie tief man für seine individuelle Police in die Tasche greifen muss, hängt letztendlich vor allem von zwei Faktoren ab: Zum einen von der Deckungssumme, zum anderen auch von einem möglichen Selbstbehalt, der den Beitrag spürbar verringern kann. So kann beispielsweise eine Familie bei einer Deckungssumme von 300 000 Euro und ohne Selbstbehalt bereits für gut 200 Euro im Jahr eine Police mit Mieterrechtsschutz abschließen. Wer unbegrenzten Schutz anstrebt, muss hingegen mit etwa 280 Euro im Jahr ein wenig mehr investieren.
Allgemeines - Rechtsschutzversicherung
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FAQ - Rechtsschutzversicherung
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