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Arbeitsgerichte vermelden Hochkonjunktur

Arbeitsgerichte vermelden derzeit Hochkonjunktur. Denn Fehltritte und angebliche Delikte werden von Chefs besonders hartnäckig verfolgt und geahndet. Dieser Trend gipfelte jüngst im Streit um eine Berliner Kassiererin und die Unterschlagung eines Pfandbons. Gegen unrechtmäßige Kündigungen kann man sich mit einer Rechtsschutzversicherung erfolgreich zur Wehr setzen. Rechtsschutzversichert sind Sie selbst im Fall der Prozessniederlage auf der finanziell sicheren Seite!

Allerhand kuriose Vorwürfe müssen sich manche Arbeitnehmer, die ihrem Chef lästig geworden sind, derzeit gefallen lassen. In Zeiten wirtschaftlicher Not scheinen einige Arbeitgeber die Notwendigkeit der Rationalisierung von Personalressourcen mit allen Mitteln durchsetzen zu wollen. "Wenn man jemanden loswerden will, spielt man alle Möglichkeiten durch. Die betriebsbedingte Kündigung ist natürlich der einfachste Weg", erklärt Frank Dahlbender, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln. Zwar ist diese Art der Kündigung ein gut durchsetzbares Argument. Entlassungen müssen aber nach bestimmten sozialen Kriterien erfolgen. In der Praxis heißt das, junge Mütter oder langjährige Mitarbeiter haben dabei deutlich bessere Karten, ihre Stelle zu behalten. Tatsächlich verfolgen Arbeitnehmer aber oft eine gegenteilige Strategie.

Die unverhältnismäßig hohe Quote betriebsbedingter Kündigungen steht im Zusammenhang mit der Wirtschaftskrise. Üblicherweise sei die verhaltensbedingte Entlassung der häufigste Grund, wie etwa der vermeintliche Betrug sowie heimliches Bedienen aus der Firmenkasse oder nicht erledigte Aufgaben. Dort spielt dann die Sozialauswahl auch keine Rolle mehr. Nach aktueller Gesetzeslage reicht alleine der Verdacht, um einen Mitarbeiter auf unkomplizierte Weise loszuwerden. Die Höhe des 'ergaunerten' Betrages ist dabei unerheblich. Denn es gehe um das Prinzip und ums Vertrauen, erklärt Dahlbender sinngemäß. Zur Reihe der Gründe für fristlose Entlassungen gehört neben der Verleumdung auch die Vorlage gefälschter Zeugnisse.

Wem aus Gründen des Verhaltens eine Kündigung ins Haus flattert, sollte wissen, dass dem eine ein bis dreimalige Abmahnung vorausgegangen sein muss. Wer diese nicht erhielt, hat gute Chancen vor dem Arbeitsgericht, die Kündigung rückgängig zu machen. Daneben existieren noch Kündigungsgründe, die in der Person des Mitarbeiters liegen. Krankheit zum Beispiel schützt nicht vor einer Kündigung, sondern kann sogar ihr Grund sein. Eine von drei Voraussetzungen benennt dabei die starke Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers. In Zahlen ausgedrückt, wer in den letzten drei Jahren mehr als 30 Arbeitstage im Jahr durch Abwesenheit glänzte, riskiert seinen Arbeitsplatz. In einigen Fällen spielt aber hierbei noch die Art der Krankheit eine Rolle. Chronische Krankheit etwa führt in häufigeren Fällen zum Ausschluss aus dem Arbeitsverhältnis.

Wer am vermeintlich 'kürzeren' Hebel sitzt, wird schon aus psychologischen Gründen eine Klage gegen den Chef gar nicht erst in Erwägung ziehen. Viele ausgesprochene Kündigungen sind dagegen haltlos. In den meisten Fällen ist sich der einfache Angestellte nämlich gar nicht über seine Rechte bewusst. Ratgeberlektüren erweisen sich selten als benutzerfreundlich. Auch im Falle einer unrechtmäßig einbehaltenen Abfindung kann eine Klage sinnvoll sein.

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