Die Arbeitswelt bringt manchmal kuriose Regelungen hervor: So dürfen Friseure in Waterloo während der Arbeitszeit keine Zwiebeln essen. Bei ernsthaften Streitigkeiten am Arbeitsplatz jedoch gibt es wenig zu lachen. Eine Rechtsschutzversicherung hilft, sich auf Augenhöhe mit dem Chef zu bewegen. Was Selbständige dabei beachten müssen, und welche besonderen Regeln für Heimarbeiter gelten, erfahren Sie hier.
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Berufsrechtsschutz wird nur in Kombination mit dem Privatrechtsschutz angeboten. Beide decken umfassende Bereiche des Privat- und Berufslebens ab und sind eng miteinander verzahnt.
Bei Selbständigen entscheidet Jahreseinkommen
Die Monatsbeiträge eines Berufsrechtsschutzes sind abhängig vom Berufsstatus des Versicherten. Ob man selbständig oder angestellt ist, spielt folglich eine große Rolle. Selbständige müssen dabei nicht nur um einiges tiefer in die Tasche greifen. Oftmals sind Streitigkeiten, die aus einer selbständigen Tätigkeit hervorgehen, gar nicht versichert. Ausnahme: Einige Versicherer orientieren sich an jährlichen Umsatzbegrenzungen. Wer folglich als Selbständiger weniger als 10.000 Euro pro Jahr verdient, kann sich beispielsweise bei der ARAG nach einer Berufs-Rechtsschutzversicherung erkundigen. Die Deurag sieht eine Obergrenze von 15.000 Euro pro Jahr vor.
Tipps für Selbständige
Als Geheimtipp gelten die NVR, die Allrecht, die Degenia sowie die RS-Union. Hier decken sich die Rechtsschutzleistungen für Selbst- und Nichtselbständige — der Beitrag ist jedoch höher. Sollte ein Familienteil selbständig sein und sein Umsatz über der Grenze der jeweiligen Gesellschaft liegen, muss der Privat- und Berufsrechtsschutz-Vertrag auf den Selbständigen laufen. Der Grund dafür ist einfach: Man nimmt bei Selbständigen einen größeren finanziellen Spielraum und somit auch ein größeres Streitwertrisiko an.
Rechtsschutzpolicen für Angestellte
Angestellte dagegen genießen in der Regel Absicherung in sämtlichen Arbeitsbereichen mit Konfliktfaktor. Dazu gehören Streitigkeiten bei Lohnzahlungen, Kündigungen, Mobbing, Abmahnungen, bei Arbeitszeugnissen oder in der Berufsausbildung. Eine interessante Option stellt die Beratung zu Aufhebungsverträgen dar, die normalerweise nicht im Versicherungsschutz enthalten ist und keinen Versicherungsfall darstellt. Trotzdem findet sich diese Klausel in den Policen einiger Versicherer.
Heimarbeit — was muss beachtet werden?
Wie aber gestaltet sich die Rechtslage bei Heimarbeitern? Und welche Police haftet bei Ärgernissen mit Jobanbietern in diesem Bereich? Entsprechende Annoncen gehören mittlerweile zum Standardinventar einer Tageszeitung. Dank schneller Internetverbindung erfreut sich das Konzept des 'Home-Office' immer größerer Beliebtheit und kann durchaus als lukrative Zusatz-Einnahmequelle dienen. Mitunter verbergen sich dahinter allerdings auch dubiose Anbieter. Vorsicht ist insbesondere geboten, wenn mit schnellem Geld geworben wird, ohne eine klare Tätigkeit anzugeben. Kostenpflichtige Infohotlines oder extra zu bestellende Softwareprogramme sollten den Jobsuchenden zusätzlich stutzig machen.
Betrug bei Heimarbeit
Das Beispiel des berühmten Kugelschreiber-Monteurs erklärt die irrwitzige Sachlage bei solchen Angeboten: Tatsächlich werden heutzutage keine Kugelschreiber mehr in Handarbeit, sondern maschinell hergestellt. Der potentiell Interessierte muss jedoch angebliche 'Vorkosten' für Material an einen Job-Anbieter leisten, den es so gar nicht gibt. Wer unsicher ist, kann sich beim Gewerbeaufsichtsamt über die Firma informieren. Dort müssen alle Beschäftigten einer Firma auch namentlich gemeldet werden.
Welche Versicherung haftet im Betrugsfall?
Ist man einem echten Betrüger aufgesessen, gehört der Fall zur Staatsanwaltschaft. Sind finanzielle Einbußen entstanden, wird ein Rechtsstreit durch den Bereich 'Schadensersatzrechtsschutz' der Privatrechtsschutz-Police gedeckt. Wurde dagegen eine schriftliche Vereinbarung getroffen und nicht eingehalten, die jedoch keinen Arbeitsvertrag darstellt, gilt das Vertrags- und Sachenrecht. Bei ganz normalen vertraglich geregelten Heimarbeitsverhältnissen greift die Berufsrechtsschutzversicherung. In jedem Falle gelten für diesen Arbeitsbereich Sonderregelungen, die im Heimarbeitergesetz geregelt sind.
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