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Ablösung der Bundesrechtsanwalts-
gebührenordnung durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 01. Juli 2004

Die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) ist am 26. Juli 1957 als Art. VIII des Gesetzes zur Änderung kostenrechtlicher Vorschriften verkündet worden. Sie regelte bundeseinheitlich die Vergütung der Leistungen der Rechtsanwälte und ist der tragende Pfeiler des Rechts der anwaltlichen Gebühren bis zum Inkrafttreten des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) am 1. Juli 2004 gewesen.

Durch die Verabschiedung des RVG im Jahr 2004 wurde das Ziel verfolgt, das Kosten- und Vergütungsrecht einfacher und transparenter zu machen. Das neue Gesetz soll für Rechtsanwälte Anreize schaffen, ihre Mandanten verstärkt bei außergerichtlichen Streitbeilegungen zu unterstützen, um dadurch die Arbeitsbelastung der Gerichte zu verringern. Außerdem soll sich die Höhe der Vergütung mehr als bisher am Umfang und an der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit orientieren.

Geplant ist die Erhöhung der Vergütung durch die geänderte Gebührenstruktur, denn die gesetzlich geregelten Gebührensätze für Rechtsanwälte blieben seit 1994 unverändert.

DasBundesjustizministeriums geht davon aus, dass sich die Vergütung von Rechtsanwälten durch den Erlass des RVG um 14 Prozent erhöht. Viele Rechtsschutzversicherer gehen jedoch von einer Erhöhung um mehr als 20 Prozent aus.

Die wesentlichen Unterschiede des RVG im Vergleich zur bisherigen gesetzlichen Regelung sind:

  • Höhere Vergütung von Anwälten bei außergerichtlicher Streitbeilegung
  • Geringere Vergütung von Anwälten bei Beweisaufnahmen vor Gericht
  • Geringere Vergütung von Anwälten bei einvernehmlicher Scheidung
  • Höhere Vergütung von Anwälten bei Strafverteidigung und bei Vertretung in bestimmten Bußgeldverfahren

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