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Keine Deckungszusage? Der Stichentscheid bevorteilt Versicherte leicht

Oft wägt der Versicherer ab, ob der angestrebte Prozess eines Kunden Aussicht auf Erfolg hat oder nicht. Im Falle einer Ablehnung steht der Versicherte jedoch nicht mit leeren Händen dar. Zwei Maßnahmen, das Schiedsgutachten und der Stichentscheid, ermöglichen eine neutrale Stellungnahme zum vorliegenden Streitfall. Auch viele abgelehnte Fälle werden so dennoch von der Rechtsschutzversicherung gedeckt. Die passende Police zum kleinstmöglichen Beitrag findet man hier. Rechtsschutzversichert sind Sie selbst im Fall der Prozessniederlage auf der finanziell sicheren Seite!

Damit eine Leistungsverweigerung in den Augen des Versicherungsnehmers nicht willkürlich erscheint, gewährt jede Rechtsschutzversicherung ihren Kunden den Anspruch auf ein neutrales Prüfverfahren des jeweiligen Streitfalles. Dabei liegen die Vorteile etwas mehr auf der Seite der Privatperson. Treten Uneinigkeiten bezüglich einer abgelehnten Deckung auf, muss der Kunde über diese beiden Optionen — Stichentscheid und Schiedsgutachten - informiert werden. Ansonsten entsteht automatisch Anspruch auf Deckung trotz vorheriger Ablehnung. Innerhalb einer vierwöchigen Frist muss das Verfahren vom Versicherten eingeleitet werden und alle wichtigen inhaltlichen sowie bürokratischen Details müssen dem Versicherer vorliegen.

Das Schiedsgutachten muss binnen eines Monats vom Versicherer in Gang gebracht werden. Zu diesem Anlass wird ein Schiedsgutachter benannt. Dies obliegt dem Versicherer, der den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer damit beauftragt und seinen Kunden darüber informiert. Dieser Gutachter muss eine Berufserfahrung als Rechtsanwalt von mindestens fünf Jahren sowie Neutralität nachweisen. Eine Ablehnung von beiden Seiten ist legitim und muss nicht begründet werden

Im Gegensatz zum Stichentscheid ist die Einschätzung des Anwalts nicht für beide Parteien verbindlich. Der Partei des Versicherten nämlich steht in letzter Instanz noch das Recht zu, eine Deckungsklage einzureichen, wenn er am Urteil des Schiedsgutachters zweifelt. Ein Kostenrisiko für die Berufung des Gutachters entstünde dann lediglich im Falle des völligen Irrtums auf der Seite des Versicherers. Wird ihm eine noch so geringe Erfolgsperspektive zugestanden, trägt die Versicherung die Kosten.

Der Stichentscheid beinhaltet die Stellungnahme durch einen Rechtsanwalt, den der Versicherte beauftragt hat. Nach einer Anhörung beider Seiten findet eine Entscheidung über die tatsächlichen Erfolgsaussichten statt. Diese für beide Seiten verbindliche Stellungnahme darf nicht offenkundig von der „wirklichen Sach- und Rechtslage“ abweichen.

Als zu beachten gilt ebenfalls eine vierwöchige Frist seitens des Versicherten, innerhalb derer er eine gründliche und vollständige Information des beauftragten Rechtsanwaltes vornehmen muss. Diese Frist wird von der Rechtsschutzversicherung gesetzt. Im Gegenzug dazu der Klagewillige darüber informiert werden, dass er keinen Versicherungsschutz mehr genießt, sollte er diese Frist verstreichen lassen. Im übrigen werden auch die Kosten bei negativem Bescheid des Anwaltes, der von einer Weiterverfolgung des ursprünglichen Streitfalles abrät, von der Versicherung getragen.

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