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Rechtsschutzversicherungen sind sehr gefragt

Dass die Rechtsschutzversicherung „Anwalts Liebling“ ist, ist allgemein bekannt. Doch die Police steht auch bei Verbrauchern hoch im Kurs. Laut einer Umfrage des Marktforschungsinstituts Psychonomics halten zwei Drittel aller Bundesbürger den Besitz einer Rechtsschutzversicherung für wichtig, 11 Prozent sogar für unverzichtbar. Denn wie schnell kann man in einen Rechtsstreit geraten. Mit einer Rechtsschutzversicherung stehen Sie dann auf der finanziell sicheren Seite. Rechtsschutzversichert sind Sie selbst im Fall der Prozessniederlage auf der finanziell sicheren Seite!

Eins steht fest: Eine Rechtsschutzpolice gehört nicht zu den Standardversicherungen. Der Bundesverband der Versicherten etwa rät, erst über einen Abschluss nachzudenken, wenn Haftpflicht, Berufsunfähigkeit, Unfall oder Risikoleben unter Dach und Fach sind. Dennoch ist sie sinnvoll, denn selbst der friedliebendste Mensch kann schnell in Streitigkeiten geraten, aus denen sich ein handfester Rechtsstreit entwickeln kann.

In der Regel bieten die Gesellschaften mehrere Versicherungsbausteine an: Von der Privat- und Arbeitsrechtsschutz, über den Immobilienrechtsschutz bis hin zum Verkehrsrechtsschutz. Die einzelnen Pakete können bedarfsgerecht einzeln gebucht werden. Insbesondere für Vielfahrer ist die Verkehrsrechtsschutzversicherung eine gute Investition. Bei drohendem Stellenabbau ist ein Arbeitsrechtsschutz sinnvoll.

Wenn es tatsächlich zu rechtlichen Schwierigkeiten kommt, sollten sich Versicherungsnehmer immer erst an die Gesellschaft wenden und klären, ob der Fall wirklich versichert ist und nach dem weiteren Vorgehen fragen. Unter Umständen kann bereits die Hotline des Versicherers weiterhelfen. Ist ein Anwalt erforderlich, hängt es wiederum vom Vertrag ab, ob die Gesellschaft den Berater aussucht oder der Kunde die freie Wahl hat.

Tipp: Vor dem Abschluss der Police das Kleingedruckte lesen!

MITVERSICHERUNG

Ehegatten und Kinder bis zu einem bestimmten Alter sind in der Regel mitversichert. Dagegen muss der unverheiratete Partner oft explizit vertraglich mit aufgenommen werden.

SENIORENTARIFE

Die Berufsrechtsschutzpolice kann je nach Versicherer ab Eintritt in den Ruhestand aus dem Paket gestrichen werden, das macht die Prämie günstiger. Aber: Mitversicherte und noch berufstätige Ehepartner sind dann nicht mehr geschützt.

SCHADENSZEITPUNKT

Ist der Rechtsfall bereits bei Abschluss der Police entstanden, darf die Gesellschaft die Zahlung verweigern. Doch „Entstehen“ wird unterschiedlich definiert. Positiv für Verbraucher ist, wenn das Wort „Folgeereignistheorie“ in den Klauseln auftaucht. Danach entsteht der Versicherungsfall dann, wenn das geschützte Rechtsgut beeinträchtigt wird. Eher negativ ist die „Kausaltheorie“, denn hier stellt der Versicherer auf das für den Schaden ursächliche Ereignis ab.

STICHENTSCHEID

Hat der Rechtsstreit mangelnde Erfolgsaussichten oder wird „mutwillig“ angestrebt, darf der Versicherer die Zahlung verweigern. Hier gibt es für den Kunde zwei Möglichkeiten, eine Entscheidung herbeizuführen. Beim „Schiedsgutachten“ wird ein unabhängiger Gutachter mit der Klärung beauftragt. Positiver für den Kunden ist der „Stichentscheid“. Hierbei darf er einen Anwalt seiner Wahl mit einer Einschätzung der Erfolgsaussichten auf Kosten des Versicherers beauftragen.

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