Bei vielen steht in der Sommerzeit der heiß ersehnte Urlaub an erster Stelle. Doch auch dabei sollte nicht nur Sonne, Sand und Meer im Vordergrund stehen. Schließlich können überall Unfälle passieren, davor sind auch Urlauber nicht gewappnet. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung muss nicht teuer sein, aber sie kann gerade bei einem Unfall im Ausland notwendig sein und ihnen viel Geld sparen.
Was also tun, wenn man im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt wird? Hier finden Sie einen kleinen Überblick.
Wie auch in heimischen Gefilden gilt es stets Dinge mitzuführen, die den Unfall später dokumentieren können, wie beispielsweise eine Kamera und Schreibutensilien.
In jedem Fall muss die Polizei kontaktiert werden, deren Anschrift und Aktenzeichen Sie unbedingt notieren sollten. Ebenfalls festzuhalten sind KFZ Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge, sowie Name und Anschrift der in den Unfall involvierten Personen, auch Zeugen.
Einen großen Nutzen werden später Fotos des Unfallortes und sämtlicher Beschädigungen haben, denn im Nachhinein können viele Details in Vergessenheit geraten.
Im Falle eines Verkehrsunfalls können erhebliche Kosten durch mögliche Reparaturen durch eine Werkstatt, Arztbesuche oder Übernachtungen auf Sie zukommen. Dann ist es ratsam sämtliche Rechnungen, Quittungen und Atteste etc. aufzubewahren.
Bei der Frage nach dem weiteren Verlauf, wenn man zurück in Deutschland ist, entscheidet in erster Linie das Urlaubsland bzw. die Herkunft des am Unfall beteiligten Fahrzeuges. Fand der Unfall innerhalb der EU statt und ist das Fahrzeug dort angemeldet, so kann der Fall außergerichtlich mithilfe eines Regulierungsbeauftragten geklärt werden.
Im Fall von Ablehnungen haben Sie die Möglichkeit im Ausland zu klagen, bedenken Sie aber, dass Schadensersatz von Land zu Land unterschiedlich gewährt wird.
Außerhalb der EU ist der, auf der grünen Karte aufgeführte, Versicherer im Unfallland zuständig.
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