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Wer zofft, zahlt! – Wege zu Ihrem Recht

Vor Gericht ist man in Gottes Hand. Mit einer Rechtschutzpolice lässt sich das Kostenrisiko verringern.

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Ob Autounfall, Ärger auf Arbeit oder Streit mit dem Nachbarn – leider sind wir heute ab und zu gezwungen, die eine oder andere Angelegenheit durch einen Anwalt klären zu lassen. Um die oft hohen Kosten nicht alleine tragen zu müssen, ist es sinnvoll eine Rechtschutzversicherung abzuschließen. Sie hilft dann, wenn ein Rechtsstreit unumgänglich geworden ist und übernimmt die Kosten für Anwälte, Gerichts-, Gutachterkosten und ähnliches.

Auch Kautionen können übernommen werden – wenn sie eine bestimmte Summe nicht überschreiten. Damit die Rechtschutzversicherung eintritt, muss ein Verstoß gegen die Rechtspflichten vorliegen. Dann wird geprüft, ob den Versicherungsnehmer selbst die Schuld trifft und ob eine Aussicht auf Erfolg besteht. Ist beides gegeben, werden die Kosten übernommen. Rechtschutzversicherungen gibt es für verschiedene Lebens- und Arbeitsbereiche.

Gängige Angebote sind Verkehrsrechtschutzpolicen, und solche, die neben dem Verkehr auch den privaten Bereich abdecken.

Schnell kann aus einem kleinen Verkehrsunfall ein großer Rechtsstreit entstehen, da anfangs nämlich oft die Schuldfrage unklar ist und nicht alle Kosten über die obligatorische Kfz-Haftpflicht abgedeckt werden. Die Verkehrsrechtschutzpolice übernimmt bis zur vereinbarten Deckungssumme Ausgaben wie Anwaltsgebühren, Zeugengelder und Sachverständigenhonorare, Gerichtskosten und die Auslagen des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese zahlen muss.

„Eine solche Police ist besonders für Autofahrer sinnvoll, die ohne Vollkasko-Versicherung oder Auto-Schutzbrief oft im Ausland unterwegs sind“, erklärt Karl-Heinz Reimer, Vorstandschef des Analysehauses FSS online AG in Siegburg. Verständlich, sind doch Unfälle dort wegen unterschiedlicher und oft auch komplizierter Rechtslagen, den üblichen Sprachschwierigkeiten oder auch Strafkautionen voller Tücken.

Der Privatrechtsschutz ist für Familien mit Nachwuchs, kinderlose Paare und auch Singles. Hierbei gilt der Versicherungsschutz nicht nur für den Policeninhaber, sondern auch für den Ehegatten und für unverheiratete Kinder, die noch in der Ausbildung stecken und nicht älter als 25 Jahre sind. Abgedeckt sind Schadenersatzansprüche Dritter, Straf- und Bußgeldverfahren, arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen sowie Stress bei Kauf- und Reparaturverträgen. Wie teuer die Police wird, hängt von der Deckungssumme und auch von einem Selbstbehalt ab, der den Beitrag spürbar drücken kann. Vergleichen Sie gleich hier kostenlos Angebote verschiedener Versicherer.

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