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Wie Anleger sich schützen können

Der Ärger um den Kauf von Kapitalanlagen reißt kaum ab. Wohl dem, der nicht nur eine Rechtsschutzversicherung sein eigen nennt, sondern darin auch noch eine Klausel für Anlegerklagen findet. Schlechte Beraterqualität kommt häufig vor. Dagegen sollte man sich wehren. Eine Rechtsschutzversicherung trägt das Kostenrisiko im Prozess. Doch wann greift sie und wann nicht? Und was müssen Alt- und Neukunden beachten? Rechtsschutzversichert sind Sie selbst im Fall der Prozessniederlage auf der finanziell sicheren Seite!

Laut Tests einiger Verbraucherzentralen bestehen erhebliche Zweifel an der Qualität der Bankberater. Stichproben ergaben, dass nur ein einziger von insgesamt 25 Bankberatern die finanzielle Situation seiner Kunden ausreichend analysiert und somit zum richtigen Anlageprodukt geraten hat. Zwar seien in diesen Fällen keine Lehman-Zertifikate angeboten worden, jedoch rieten die Berater zu Anlageprodukten, die nicht durch den Einlagensicherungsfonds geschützt seien.

Der Tumult um die Privatkunden mit Lehman-Zertifikaten im letzten Herbst verdeutlicht die Brisanz des Sachverhaltes einer gescheiterten Kapitalanlage. Umso wichtiger ist es, sich über seine Rechte und Möglichkeiten auszukennen. Eine Rechtsschutzversicherung trägt dabei im Normalfall das Kostenrisiko und berät ihre Kunden.

Man sollte sich aber auf eine hartnäckige Gegenwehr seitens der Versicherungen einstellen. So etwa der HDI-Gerling-Konzern, der auf Nummer Sicher geht und pauschal alle Klagen mit Lehman-Produkten zum Inhalt aus den Verträgen ausklammert. Besonders kommt da den Assekuranzen das Kriterium 'Aussicht auf Erfolg' zugute. Und die muss der Versicherungsnehmer erst mal beweisen.

'Irrtum', sagt Arno Schubach, der in der AG Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein tätig ist. Und verneint das tatsächliche Vorhandensein eines gewissen Erfolgsgrades im Streitfall. Das Gericht müsse eine Beweisaufnahme durchführen und diese sei im vorliegenden Sachverhalt einfach. Es sei lediglich nachzuweisen, dass ein Beratungsverschulden seitens der Bank vorliegt und gewisse Risiken dem Anleger nicht genannt worden seien. Zeigt sich die Versicherung weiterhin unbeirrt, lohne es sich, diese Entscheidung von eigenen Anwälten prüfen zu lassen, ermutigt Schubach die geprellten Anleger.

Einzig die Höhe der vertraglich vereinbarten Streitsumme könne sich als Hemmschuh erweisen. Wenn der Streitwert bzw. der Anlagebetrag darüber hinaus geht, haben die Assekuranzen das Recht auf ihrer Seite und müssen kein Kostenrisiko tragen. Wichtig für Neukunden: Es existieren tatsächlich Rechtsschutz-Anbieter mit einem nach oben offenen Streitwert bei Kapitalangelegenheiten. Dies sollte man unbedingt vorher vergleichen. Dagegen gilt: Ein alter Vertrag erweist sich in manchen Fällen sogar als besonders günstig, da hier meist noch auf Höchstgrenzen verzichtet bzw. diese sehr viel höher angesetzt wurden.

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