Beim Verkehrs-Rechtschutz ist nur das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug versichert. Dabei kann es sich um das einzige Fahrzeug des Versicherten, um eines aus einem großen Fuhrpark oder auch auf ein Fahrzeug, welches nicht auf den Versicherten zugelassen ist, handeln. Im Gegensatz dazu sind beim Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie alle Fahrzeuge versichert. Alle Fahrzeuge, die nicht auf den Namen des Versicherten bzw. einer mitversicherten Person zugelassen sind, sind allerdings nicht mitversichert.
Allgemeines - Rechtsschutzversicherung
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FAQ - Rechtsschutzversicherung
FAQ
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