Sie können Ihren bestehenden Vertrag problemlos zum Ende des Versicherungsjahres bzw. zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Die dreimonatige Wartezeit wird Ihnen angerechnet, wenn Sie beachten, dass der Versicherungsschutz zwischen Vorversicherer und Anschlussversicherer zeitlich nicht unterbrochen wird. Des Weiteren tritt der Versicherungsschutz im Schadensfall hier sofort ein. Wenn Sie einen neuen Vertrag abschließen oder wenn eine Unterbrechung stattgefunden hat, müssen Sie eine Wartezeit von 3 Monaten einhalten. In diesem Zeitraum verfügen Sie im Schadensfall über keinen Rechtsschutz!
Allgemeines - Rechtsschutzversicherung
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größtes Vermögen sind Sie selbst, das Wichtigste in Ihrem Leben ist Ihre Gesundheit und Ihre Arbeitskraft
ist Ihr Kapital für die Zukunft. Damit das so bleibt, informieren Sie sich hier. Sichern Sie sich und Ihre
finanzielle Existenz umfassend ab und sorgen Sie fürs Alter vor."
FAQ - Rechtsschutzversicherung
FAQ
ist Englisch und bedeutet: „Frequently Asked Question“ – also eine „häufig gestellte
Frage“. Hier finden Sie häufig gestellte Fragen sowie alle Antworten zum Thema Rechtsschutzversicherung FAQ
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finden Sie Bewertungen der einzelnen Versicherungen durch verschiedene Institutionen. Diese sollen Ihnen eine
zusätzliche Hilfe in Ihrer Entscheidungsfindung sein."