Die Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung werden durch eine Rechtschutzversicherung übernommen. Zu diesen Kosten zählen u. a.: Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachterkosten, Sachverständigenkosten, Kosten des gegnerischen Anwalts (im Falle des Unterliegens), Zeugengelder, Strafkaution (im Ausland) und Korrespondenzanwaltskosten.