Im Familientarif sind Kinder automatisch mitversichert. Versicherungsschutz besteht für minderjährige Kinder und die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, aber nur wenn diese noch keine dauerhafte Berufstätigkeit begonnen haben. Wenn ein volljähriges Kind aber ein eigenes Fahrzeug besitzt, muss eine separate Verkehrs-Rechtsschutzversicherung beantragt werden. Allerdings sind sie im Familien-Rechtsschutz (Privat-Berufs-Rechtschutz) über die Eltern mitversichert. Auch die Kinder, die für ehelich erklärt wurden, Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder, die dauernd im Haushalt des Versicherten leben, Kinder des Lebenspartners des Versicherten (sofern der Versicherte unverheiratet ist und eine häusliche Gemeinschaft laut Melderegister besteht) und Kinder des Ehegatten des Versicherten zählen neben den leiblichen Kindern des Versicherten mit zu den versicherten Kindern. Wenn diese Voraussetzungen nicht mehr zutreffen, endet auch die Mitversicherung und eine eigene Rechtsschutzversicherung muss beantragt werden.
Allgemeines - Rechtsschutzversicherung
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FAQ - Rechtsschutzversicherung
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