Sie können Ihre Lebenspartner/in über Ihre Rechtsschutzversicherung mitversichern, indem Sie einen Familientarif beantragen. Wenn der Versicherte unverheiratet ist, ist der Lebenspartner beim Familientarif automatisch mitversichert – aber nur, wenn eine häusliche Gemeinschaft laut Melderegister mit dem Versicherungsnehmer besteht. In der Regel gelten auch Alleinstehende mit Kind als Single. Die Kinder des Lebenspartners sind dann mit versichert.
Allgemeines - Rechtsschutzversicherung
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größtes Vermögen sind Sie selbst, das Wichtigste in Ihrem Leben ist Ihre Gesundheit und Ihre Arbeitskraft
ist Ihr Kapital für die Zukunft. Damit das so bleibt, informieren Sie sich hier. Sichern Sie sich und Ihre
finanzielle Existenz umfassend ab und sorgen Sie fürs Alter vor."
FAQ - Rechtsschutzversicherung
FAQ
ist Englisch und bedeutet: „Frequently Asked Question“ – also eine „häufig gestellte
Frage“. Hier finden Sie häufig gestellte Fragen sowie alle Antworten zum Thema Rechtsschutzversicherung FAQ
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finden Sie Bewertungen der einzelnen Versicherungen durch verschiedene Institutionen. Diese sollen Ihnen eine
zusätzliche Hilfe in Ihrer Entscheidungsfindung sein."