Sie haben Anspruch auf die Regelaltersrente, wenn Sie mindestens 5 Jahre versichert waren und das 65. Lebensjahr vollendet haben. Wenn Sie mindestens 35 Jahre rentenversichert waren, können Sie auch bereits mit 62 Jahren in Rente gehen. Diese Altersgrenzen gelten auch für Frauen, aber nur wenn sie nach dem 31.12.51 geboren wurden. Sollten Sie vorzeitig in Ruhestand gehen, wird Ihnen die monatliche Rente mit einem Abzug von 0,3 % pro vorzeitig in Anspruch genommenen Monat ausgezahlt.
Allgemeines - Rentenversicherung
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größtes Vermögen sind Sie selbst, das Wichtigste in Ihrem Leben ist Ihre Gesundheit und Ihre Arbeitskraft
ist Ihr Kapital für die Zukunft. Damit das so bleibt, informieren Sie sich hier. Sichern Sie sich und Ihre
finanzielle Existenz umfassend ab und sorgen Sie fürs Alter vor."
FAQ - Rentenversicherung
FAQ
ist Englisch und bedeutet: „Frequently Asked Question“ – also eine „häufig gestellte
Frage“. Hier finden Sie häufig gestellte Fragen sowie alle Antworten zum Thema Rentenversicherung FAQ
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