Ja, Sie können die Riester-Rente mit ins Ausland nehmen. Allerdings müssen Sie in diesem Fall die staatliche Förderung, die Sie erhalten haben, zurückzahlen. In der Regel endet die unbeschränkte Steuerpflicht mit der Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland. Dadurch ist eine Besteuerung der Alterseinkünfte in Deutschland nicht mehr möglich. Auf Wunsch kann die Rückzahlung jedoch gestundet werden. Die Tilgung des Rückforderungsbetrages erfolgt schrittweise in Höhe von 15 % bis die staatliche Förderung zurückgezahlt ist. Hierbei werden Zinsen nicht berechnet.
Nehmen Sie den Wohnsitz im Inland wieder auf, können Sie einen Antrag zur Erlassung des Restbetrages des Rückforderungsbetrages stellen. Haben Sie sowohl in Deutschland als auch im Ausland einen Wohnsitz, müssen Sie die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigen.
Allgemeines - Rentenversicherung
Ihr
größtes Vermögen sind Sie selbst, das Wichtigste in Ihrem Leben ist Ihre Gesundheit und Ihre Arbeitskraft
ist Ihr Kapital für die Zukunft. Damit das so bleibt, informieren Sie sich hier. Sichern Sie sich und Ihre
finanzielle Existenz umfassend ab und sorgen Sie fürs Alter vor."
FAQ - Rentenversicherung
FAQ
ist Englisch und bedeutet: „Frequently Asked Question“ – also eine „häufig gestellte
Frage“. Hier finden Sie häufig gestellte Fragen sowie alle Antworten zum Thema Rentenversicherung FAQ
Test
Preisvergleich.de
vergleicht für Sie kostenlos, unabhängig Angebote der Versicherer." . " In dieser Rubik
finden Sie Bewertungen der einzelnen Versicherungen durch verschiedene Institutionen. Diese sollen Ihnen eine
zusätzliche Hilfe in Ihrer Entscheidungsfindung sein."