Werden die Anforderungen des Altersvorsorgevertrags-Zertifizierungsgesetzes erfüllt, kann auch Wohneigentum gefördert werden. Allerdings werden solche Verträge bisher noch nicht angeboten. Es besteht aber die Möglichkeit aus den angesparten Beträgen des privaten Altersvorsorgevertrages einen Betrag zwischen 10.000 € und 50.000 € zu entnehmen, um es unmittelbar danach zur Herstellung bzw. zum Erwerb von selbstgenutzten Wohneigentum zu verwenden. Zahlen Sie nach der Verwendung ab dem 2. Jahr bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres die Entnahmesumme in monatlichen Raten zurück, wird die Förderung nicht zurückgefordert.
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