Die Private Riester-Rente wird einfacher. Beispielsweise wurde durch die Einführung eines Dauerzulagenantrags das Antragsverfahren für die staatliche Förderung vereinfacht. Ab sofort können Anleger auf Antrag ihre Anbieter zur Übernahme der staatlichen Förderung bevollmächtigen und zwar bis auf Widerruf. Um die staatliche Förderung zu erhalten, muss der Anleger nicht mehr jährlich einen Zulageantrag stellen. Eine weitere Vereinheitlichung ist der Sockelbetrag, der ab 2005 einheitlich 60 € / Jahr beträgt - unabhängig von der Gewährung von Kinderzulagen. Der Verbraucherschutz wird gleichzeitig dabei verbessert.
In Zukunft müssen die Anbieter auch Angaben über die Anlagemöglichkeiten, das Risikopotential und die Struktur des Portfolios machen, denn sie sind zur Information verpflichtet. Obligatorische Standardberechnungen der Anbieter ermöglichen den Verbrauchern darüber hinaus einen besseren Produktvergleich. Die Reduzierung der Kriterien für die Riester-Rente erfolgte außerdem. Bis vor kurzem musste ein Altersvorsorgevertrag noch elf Kriterien erfüllen, damit der Verbraucher Anspruch auf eine staatliche Förderung erhielt. Ab sofort müssen nur noch fünf Kriterien erfüllt werden – dadurch gewinnt die Riester-Rente an Flexibilität und Attraktivität.
Allgemeines - Rentenversicherung
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FAQ - Rentenversicherung
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