Die "Riester-Rente" ist eine private, attraktive und sichere Altersvorsorge auf freiwilliger Basis, die nach dem Minister Riester benannt wurde. Sie können hierbei während Ihres Arbeitslebens Beiträge in eine Private Rentenversicherung, einen Banksparplan oder einen Fonds einzahlen. Steuerfreibeträge und staatliche Zulagen erhalten Sie zusätzlich.
Die Versicherungsgesellschaft garantiert Rückzahlungen mindestens in Höhe der eingezahlten Beiträge und eine Mindestverzinsung von aktuell 2,75 %. Die Rendite der Riester-Rente liegt wegen der Förderung meist deutlich über dem Zins für vergleichbare Anlagen.
Alle gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer, Beamte, Soldaten, Zivildienstleistende, Eltern im Erziehungsurlaub, freiwillig gesetzlich Rentenversicherte und Arbeitslose haben Anspruch auf die staatliche Förderung durch Zulagen und Steuerfreibeträge. Dahingegen haben Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rente pflichtversichert sind, momentan noch keine Riester-Förderung.
Sie bekommen folgende Zulagen vom Staat geschenkt:
| Ab | Alleinstehende | Ehepaare, bei denen jeder einen eigenen Riester-Vertrag hat | je kindergeldberechtigtes Kind |
| 2004 | 76 € | 152 € | 92 € |
| 2006 | 114 € | 228 € | 138 € |
| 2008 | 154 € | 308 € | 185 € |
Allgemeines - Rentenversicherung
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FAQ - Rentenversicherung
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Frage“. Hier finden Sie häufig gestellte Fragen sowie alle Antworten zum Thema Rentenversicherung FAQ
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