Je nach Vertragsgestaltung bestehen die Leistungen bei der Riester-Rente aus:
Die Zahlungen beginnen grundsätzlich mit Beginn der Altersrente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung, sprich nach Vollendung des 65. Lebensjahres. Der Versicherungsnehmer kann Leistungen allerdings schon ab 60 beantragen, aber nur wenn er schon früher Gesetzliche Rente bezieht. In diesem Fall fallen die monatlichen Rentenzahlungen geringer aus als bei Rentenbeginn mit 65 Jahren.
Verstirbt der Versicherungsnehmer vor Rentenbeginn, kann sein Vorsorgevermögen auch vererbt werden. Sollen die zu Lebzeiten erhaltenen Steuervorteile und Zulagen erhalten bleiben, muss das vererbte Vorsorgevermögen auf einen Riester-Vertrag des überlebenden (Ehe-) Partners übertragen werden. Die Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der (Ehe-) Partner zum Todeszeitpunkt mit dem Zulageberechtigten in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat.
Allgemeines - Rentenversicherung
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FAQ - Rentenversicherung
FAQ
ist Englisch und bedeutet: „Frequently Asked Question“ – also eine „häufig gestellte
Frage“. Hier finden Sie häufig gestellte Fragen sowie alle Antworten zum Thema Rentenversicherung FAQ
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