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Welche Leistungen erwarten Sie bei der Riester-Rente?

Je nach Vertragsgestaltung bestehen die Leistungen bei der Riester-Rente aus:

  • einer lebenslangen Rente
  • einer lebenslangen Rente mit Garantie, dass die Rente nach dem Tod des Rentenbeziehers eine vertraglich vereinbarte Zeit lang an die Hinterbliebenen weitergezahlt wird
  • einer lebenslangen Rente mit Todesfallleistung, bei der das angesparte Kapital abzüglich schon gezahlter Renten nach dem Tod des Rentenbeziehers an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird

Die Zahlungen beginnen grundsätzlich mit Beginn der Altersrente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung, sprich nach Vollendung des 65. Lebensjahres. Der Versicherungsnehmer kann Leistungen allerdings schon ab 60 beantragen, aber nur wenn er schon früher Gesetzliche Rente bezieht. In diesem Fall fallen die monatlichen Rentenzahlungen geringer aus als bei Rentenbeginn mit 65 Jahren.

Verstirbt der Versicherungsnehmer vor Rentenbeginn, kann sein Vorsorgevermögen auch vererbt werden. Sollen die zu Lebzeiten erhaltenen Steuervorteile und Zulagen erhalten bleiben, muss das vererbte Vorsorgevermögen auf einen Riester-Vertrag des überlebenden (Ehe-) Partners übertragen werden. Die Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der (Ehe-) Partner zum Todeszeitpunkt mit dem Zulageberechtigten in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat.

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