Alle Personen, die von der geringen Absenkung der Gesetzlichen Rentenversicherung oder der Beamtenversorgung betroffen sind, können grundsätzlich, eine Altersvorsorge im Rahmen eines Sonderausgabenabzugs geltend machen. Alle Pflichtversicherten, wie z. B. Arbeitnehmer, Bezieher von Lohnersatzleistungen (Arbeitslosen-, Krankengeld), pflichtversicherte Pflegepersonen sowie nichterwerbstätige Eltern während der Elternzeit gehören zu dieser Personengruppe. Durch die wirkungsgleiche Übertragung der Reformmaßnahmen der Gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beamtenversorgung und auf die Versorgungssysteme des öffentlichen Dienstes gehören Beamte, Richter, Soldaten und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes ebenfalls dazu.
Allgemeines - Rentenversicherung
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FAQ - Rentenversicherung
FAQ
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