Mit dem Alterseinkünftegesetz wurden die Mitnahmemöglichkeiten erworbener Betriebsrentenanwartschaften bei einem Arbeitgeberwechsel erheblich verbessert. Im gegenseitigen Einvernehmen der Beteiligten kann bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Betriebsrentenanwartschaft des Arbeitnehmers in Zukunft weitgehend problemlos auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer beim Arbeitgeberwechsel, in begrenztem Umfang, das Recht, das für ihn gebildete Kapital in die Versorgungseinrichtung des neuen Arbeitsgebers mitzunehmen.
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