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Wie viel müssen Sie sparen?

Wenn Sie volle staatliche Förderung erhalten möchten, müssen Sie einen bestimmten Teil Ihres sozialversicherungspflichtigen Jahresgehalts des Vorjahres in den Riester-Vertrag einzahlen. Aber nicht mehr als die maximal abzugsfähigen Sonderausgaben (vermindert jeweils um die erhaltenen Zulagen). Bei Richtern, Soldaten und Beamten werden Amtsbezüge bzw. Besoldung zugrunde gelegt.

Ab Anteil des Jahreseinkommens - einschließlich der Zulagen
2004 2%
2006 3%
2008 4%

Natürlich können Sie auch weniger einzahlen: Die Zulage wird anteilig gekürzt, wenn Sie den erforderlichen Eigenbeitrag nur teilweise leisten. Zahlen Sie beispielsweise nur 80 % des vollen Eigenbeitrages ein, bekommen Sie auch nur 80 % der vollen Zulagen. Haben Sie wenig oder kein eigenes Einkommen, möchten aber die Riester-Förderung in Anspruch nehmen, müssen Sie einen geringen Mindest-Eigenbetrag beisteuern. Ab 2005 liegt dieser Mindest-Eigenbetrag bei 60 € je Riester-Vertrag.

Auf Verlangen des Versicherungsnehmers kann jeder Riester-Vertrag, z. B. bei finanziellen Engpässen, beitragsfrei gestellt werden. Jedoch entfällt die staatliche Förderung während der Beitragsfreistellung. In Abstimmung mit der Versicherungsgesellschaft kann der Versicherungsnehmer die Beitragszahlung jederzeit wieder aufnehmen.

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