Nein, nicht gesamte Einkommen wird bei der Einkommensanrechnung auf die Hinterbliebenenleistung angerechnet, sondern nur ein Teil des Einkommens des überlebenden Ehe- / Lebenspartners einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Vom Einkommen wird, im Hinblick auf Sozialabgaben und Steuern, ein pauschaler Abschlag für die Bestimmung des anzurechnenden Betrages gemacht. Außerdem bleibt derzeit ein Freibetrag von 689,83 € / Monat (neue Bundesländer 606,41 €) unberücksichtigt. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöht sich dieser Freibetrag um derzeit 146,33 € / Monat (neue Bundesländer 128,63 €) und wird jeweils mit dem gleichen Prozentsatz wie die Rente angepasst. Auf die Hinterbliebenenrente wird das danach verbleibende Einkommen des überlebenden Ehe- / Lebenspartners zu 40 % angerechnet.
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